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   OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20   

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OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20 (https://dejure.org/2021,39197)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.05.2021 - 1 U 90/20 (https://dejure.org/2021,39197)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 1 U 90/20 (https://dejure.org/2021,39197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Motorentyp EA 288

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Zwischen dieser etwaigen Vermögenseinbuße mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten (§ 31 BGB) für sich oder einen Dritten, etwa den Fahrzeughändler, erstrebt haben könnte, besteht jedoch keine Stoffgleichheit (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20 und Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Denn nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des BGH kann Sittenwidrigkeit im Sinne von § 826 BGB auch vorliegen, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt (vgl. grundlegend BGH, Urteil v. 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20 und Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

  • LG Bayreuth, 02.03.2020 - 31 O 437/19

    Dieselskandal, VW, Gebrauchtwagen, EA 288

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 02.03.2020, Az. 31 O 437/19, wird zurückgewiesen.

    Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bayreuth, Az.: 31 O 437/19, verkündet am 02.03.2020 und uns zugestellt am 10.03.2020, aufzuheben und zur erneuten Verhandlung zurück zu verweisen.

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Fehlt es hieran, ist der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschluss v. 9.3.2021 - VI ZR 889/20, BeckRS 2021, 4148).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    (1) Objektiv sittenwidrig ist nach der Rechtsprechung ein Verhalten, das nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383, Rn. 9; Teilversäumnis- und Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 16).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Hinzutreten muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, NJW 2012, 1800, Rn. 28; Urteil vom 03.12.2013 - XI ZR 295/12, NJW 2014, 1098; Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380; vgl. insgesamt Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 826 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Hinzutreten muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, NJW 2012, 1800, Rn. 28; Urteil vom 03.12.2013 - XI ZR 295/12, NJW 2014, 1098; Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380; vgl. insgesamt Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 826 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    (1) Objektiv sittenwidrig ist nach der Rechtsprechung ein Verhalten, das nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383, Rn. 9; Teilversäumnis- und Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 16).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Hinzutreten muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, NJW 2012, 1800, Rn. 28; Urteil vom 03.12.2013 - XI ZR 295/12, NJW 2014, 1098; Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380; vgl. insgesamt Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 826 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus OLG Bamberg, 20.05.2021 - 1 U 90/20
    Dann fehlt es aber am notwendigen Schädigungsvorsatz, da dieser das Bewusstsein eines möglichen Gesetzesverstoßes verbunden mit einer zumindest billigenden Inkaufnahme desselben erfordert (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, Juris Rn. 6).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 3 U 416/19

    Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit einem Dieselmotor: Geltendmachung eines

  • OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19

    Keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Motorhersteller beim Erwerb eines vom

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2021 - 2 U 68/21

    Zur Haftung des Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des

    Daraus folgt indes nicht, dass die Beklagte die Motorensteuerungssoftware in manipulativer Absicht so programmiert hat, dass auf dem Prüfstand andere Werte gemessen werden als im Straßenbetrieb, um unberechtigt eine Typengenehmigung zu erhalten (OLG Bamberg, Urteil vom 20. Mai 2021 - 1 U 90/20, BeckRS 2021, 28927 Rn. 58).
  • OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 116/21

    Deliktische Haftung des Herstellers für den VW-Dieselmotor EA 288, Euro 6 mit NSK

    Der Umstand, dass das KBA auch nach über 5-jähriger Prüfung rund um den Motor EA 288 das streitgegenständliche Fahrzeug nicht zurückgerufen hat, spricht dagegen, dass es sich im Typengenehmigungsverfahren oder später als getäuscht ansehen würde (OLG Bamberg, Urteil vom 20.05.2021, 1 U 90/20, BeckRS 2021, 28927 Rn. 47).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2022 - 2 U 61/21

    Zur Haftung des Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des

    Daraus folgt indes nicht, dass die Beklagte die Motorensteuerungssoftware in manipulativer Absicht so programmiert hat, dass auf dem Prüfstand andere Werte gemessen werden als im Straßenbetrieb, um unberechtigt eine Typengenehmigung zu erhalten (OLG Bamberg, Urteil vom 20. Mai 2021 - 1 U 90/20, BeckRS 2021, 28927 Rn. 58).
  • LG Aschaffenburg, 28.04.2023 - 23 O 177/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger

    Nachdem jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Sitten widrigkeit dieser Steuerungsfunktionen - wie dargelegt - vorliegen, kann es auf das Diagnosesystem nicht mehr erheblich ankommen (vgl. OLG Bamberg Urt. v. 20.5.2021 - 1 U 90/20, BeckRS 2021, 28927; zudem Hinweisbeschluss v. 25.8.2022 - 6 U 26/22, BeckRS 2022, 26381 und Hinweisbeschluss v. 11.11.2022 - 6 U 51/22, BeckRS 2022, 33515).
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   OLG Bremen, 07.04.2021 - 1 U 90/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52824
OLG Bremen, 07.04.2021 - 1 U 90/20 (https://dejure.org/2021,52824)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.04.2021 - 1 U 90/20 (https://dejure.org/2021,52824)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. April 2021 - 1 U 90/20 (https://dejure.org/2021,52824)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.12.2021 - III ZR 62/21

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben zur Bemessung der Beschwer

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 7. April 2021 - 1 U 90/20 - wird als unzulässig verworfen.
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